Landesrechnungshof – die unabhängige Finanzkontrolle für Nordrhein-Westfalen

Der Landesrechnungshof ist das unabhängige Organ der Finanzkontrolle für das Land Nordrhein-Westfalen. Er prüft die Rechnung sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Seine Prüfungsrechte und die Unabhängigkeit seiner Mitglieder sind in der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen verankert.

NRW-Fahne weht vor blauem Himmel mit Wolken
© Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

„Der Landesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er faßt das Ergebnis seiner Prüfung jährlich in einem Bericht für den Landtag zusammen, den er auch der Landesregierung zuleitet.“

Art. 86 Abs. 2 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

„Der Landesrechnungshof ist eine selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder genießen den Schutz richterlicher Unabhängigkeit.“

Art. 87 Abs. 1 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Im Behördenaufbau steht der Landesrechnungshof auf derselben Stufe wie die Landesregierung und die einzelnen Landesministerien. Er ist von diesen unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen. Gleiches gilt auch im Verhältnis zum Parlament. Der Landesrechnungshof arbeitet diesem zwar zu, ist jedoch kein weisungsgebundenes Hilfsorgan. Hier finden Sie unsere Rechtsgrundlagen.

Der Landesrechnungshof in Zahlen

1949

ist das Gründungsjahr des Landesrechnungshofs.

15

richterlich unabhängige Mitglieder leiten 15 Prüfungsgebiete.

443

Stellen stehen für Beschäftigte aus unterschiedlichsten Fachrichtungen dem Geschäftsbereich zur Verfügung.

6

Staatliche Rechnungsprüfungsämter unterstützen den Landesrechnungshof bei seiner Arbeit.

53,4

Mio. Euro an Haushaltsmitteln sind für 2023 für den Landesrechnungshof eingeplant. Das entspricht 0,06 Prozent des Gesamthaushalts des Landes.

48,7

Mio. Euro berechnete der Landesrechnungshof in 2021 als Ergebnis seiner Prüfungen – Optimierungspotenziale nicht mitgerechnet.

Neuigkeiten

Modernes Arbeiten im Ersatz-Neubau – Präsentation der Arbeitswelt 4.0 auf der Konferenz der Personalräte der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder

Am 14. März folgte Frau Präsidentin Prof. Dr. Brigitte Mandt der Einladung der Vorsitzenden des örtlichen Personalrats des Landesrechnungshofs, Frau Britta Warbruck, zur Konferenz der Personalräte der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder, die vom 13. bis 15. März in Düsseldorf tagte. Auf der Tagesordnung stand neben vielen interessanten Punkten auch die Vorstellung des Ersatz-Neubaus und der Arbeitswelt 4.0. Zusammen mit dem für die Projektplanung zuständigen Architekten, Herrn Betzholz, informierte die Präsidentin die Anwesenden über das Konzept der Arbeitswelt 4.0, den Ersatz-Neubau sowie die bisherigen Planungs- und Bauabschnitte. 

„Gemeinsam mit den Interessenvertretungen, der Arbeitsgruppe Ersatz-Neubau, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW sowie dem Architekturbüro heinlewischer ist es gelungen, ein Gebäude zu konzipieren, das der spezifischen Arbeitsweise des Landesrechnungshofs und der ebenfalls dort untergebrachten Staatlichen Rechnungsprüfungsämter entspricht. Zugleich bietet es Raum für Kommunikation und Entfaltung der Mitarbeitenden“, lobte die Präsidentin zu Beginn. Die zukunftsorientierte Raumgestaltung mit unterschiedlichen Bürotypen, Meet & Talk-Bereichen sowie der Diskussionsarena sei besonders geeignet, um innovatives und vernetztes Arbeiten zu fördern und die moderne Arbeitswelt zu gestalten.

In seiner anschließenden Präsentation des Ersatz-Neubaus betonte der Architekt, dass es eine besondere Aufgabe gewesen sei, nicht nur die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 architektonisch umzusetzen, sondern gleichzeitig auch Nachhaltigkeitskriterien bei der Planung und Umsetzung im Blick zu behalten. Unter anderem durch eine ökologische und ressourcenschonende Bauweise sowie ein energieeffizientes und nachhaltiges Gebäudekonzept sei es gelungen, den Anforderungen des umweltfreundlichen Bauens gerecht zu werden. Die Arbeitswelt 4.0 sowie das Konzept des Ersatz-Neubaus stießen bei den Anwesenden auf positive Resonanz, was nicht zuletzt durch die vielen interessierten Fragen und den regen Austausch deutlich wurde.

KI.Kick-off – Einführungsvortrag in die Künstliche Intelligenz

Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) war gestern Gegenstand einer rund 90-minütigen Veranstaltung im Gerhart-Hauptmann-Haus in Düsseldorf. Auf Einladung von Frau Präsidentin Prof. Dr. Brigitte Mandt informierte Herr Dr. Christian Temath, Geschäftsführer der Kompetenzplattform KI.NRW, den zahlreich erschienen Mitarbeitenden des Landesrechnungshofs über die Chancen, aber auch Herausforderungen der noch recht jungen Technologie.

In ihrem Eingangsstatement betonte Frau Präsidentin: „Verschiedensten Anwendungsformen der KI begegnen wir in alltäglichen Situationen, wie der Nutzung der Sprachassistenten oder der Gesichtserkennung von unserem Smartphone. Und angesichts unserer zahlenbasierten Prüftätigkeit drängt es sich nahezu auf, dass wir künftig auch in unserem beruflichen Alltag die verschiedenen Unterstützungsinstrumente nutzen werden.“

Dass die Anwendung von KI aber nicht ganz ohne Gefahren geschieht, zeigte das von ihr – unter Verwendung eines gängigen Umfragetools – vorgestellte Praxisbeispiel: Bei der Beantwortung einer Frage gab es drei vorgegebene Antworten, für die sich die Veranstaltungsteilnehmerinnen und Veranstaltungsteilnehmer entscheiden konnten. Wegen des „falschen“ zeitlichen Bezugs war keine dieser Antworten richtig. „Hier zeigt sich eindrucksvoll, wie schon alleine die ‚fehlleitende‘ Verknüpfung von Daten zu unrichtigen Ergebnissen führt. Erst recht bedarf es daher einer ‚vertrauenswürdigen‘ KI. Nur dann kann sie überhaupt Eingang finden in unseren beruflichen Alltag.“ Diese Einschätzung war auch eine der zentralen Aussagen des kurzweiligen und äußerst informativen Vortrags von Herrn Dr. Temath. Mit eingängigen Anwendungsbeispielen vermittelte er einen Überblick über aktuelle KI-Anwendungen und deren rasanten Entwicklungen. Als Resümee stellte er fest: „KI ist da, um zu helfen und KI ist gekommen, um zu bleiben.“

Angesichts der positiven Resonanz hat sich Herr Dr. Temath bereit erklärt, die Veranstaltung als Videokonferenz auch im Geschäftsbereich anzubieten. Hierfür und für die äußerst gewinnbringende Einführung in die KI dankte Frau Prof. Dr. Mandt Herrn Dr. Temath zum Abschluss der Veranstaltung.

Hintergrundinformationen:
Die Kompetenzplattform Künstliche Intelligenz Nordrhein-Westfalen ist eine Plattform des Fraunhofer-Instituts für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS, Schloss Birlinghoven 1, 53757 Sankt Augustin. Die Plattform wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Lesenswertes

Bedeutungsvolles Kunstwerk für Ersatz-Neubau des Landesrechnungshofs

Für die künstlerische Gestaltung des Ersatz-Neubaus für den Landesrechnungshof hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) einen Wettbewerb ausgeschrieben, zu dem fünf Künstlerinnen und Künstler eingeladen waren. Die Preisgerichtsjury hat einstimmig die Künstlerin Astrid Klein zur Siegerin dieses Wettbewerbs gekürt.

Im Atrium, dem Herzstück des zukünftigen Gebäudes des Landesrechnungshofs, wird die Künstlerin ein mit Zitatfragmenten bedrucktes blaues Wandteppichobjekt installieren. Der Teppich erstreckt sich entlang der Rückwand des Atriums, die etwa sechs mal acht Meter misst. Die beiden dort verwebten Zitate stammen von Düsseldorfer Persönlichkeiten: Heinrich Heine und Rose Ausländer.

Diese Zitate thematisieren Gedanken, die den Wünschen des Landesrechnungshofs entsprechen, über die Kunst „den Mut zu Veränderungen und im Denken und Handeln zu fördern“.

Einen Einblick in den Siegerentwurf sowie weitere Einreichungen erhalten Sie im Internetangebot des Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen unter Bedeutungsvolles Kunstwerk für Neubau des Rechnungshofs NRW.

Deckblatt eines gedruckten Exemplars des Ergebnisberichts 2023
© Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

Ergebnisbericht 2023

über den Jahresbericht 2021

„Einmal mehr zeigt sich die Wirksamkeit der externen Finanzkontrolle in dem Ergebnisbericht 2023. Zahlreiche Empfehlungen aus den Jahresberichtsbeiträgen aus 2021 für ein wirtschaftlicheres Verwaltungshandeln und zur Verbesserung der Haushaltslage sind inzwischen von den geprüften Stellen umgesetzt“, bilanzierte Prof. Dr. Brigitte Mandt, Präsidentin des Landesrechnungshofs, und betonte weiter: „Wir sind also nicht nur ‚Rechnungsprüfer‘, sondern gerade das beratende Element unserer Prüfungstätigkeit macht unsere Arbeit zum Erfolgsmodell.“

Hier geht es zum Ergebnisbericht 2023 (PDF, 1.450 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen und im Hintergrund der Rheinturm Düsseldorf
© Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

Stellungnahme

zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024

Der Landesrechnungshof hat mit seiner Stellungnahme vom 11.10.2023 seine Einschätzungen und Bemerkungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 schriftlich gegenüber dem Landtag mitgeteilt. Hier finden Sie die Stellungnahme (PDF, 271 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Unser Jahresbericht

Münzen in einem Schraubstock auf verschwommenem Hintergrund einer Holzoberfläche, getönt
© PantherMedia / Andriy Popov

Jahresbericht 2023

über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2022

Mit dem Jahresbericht wird eine wesentliche Grundlage für den Beschluss des Landtags zur Entlastung der Landesregierung nach § 114 Abs. 2 LHO geliefert. Der Jahresbericht wird der Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Hier geht es zum Jahresbericht 2023 (PDF, 6.242 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Rechtsgrundlagen

Landesverfassung

Die Artikel 86 und 87 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen definieren die verfassungsrechtliche Stellung des Landesrechnungshofs.

Landesrechnungshofgesetz

Das Gesetz über den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen definiert unter anderem wie sich der Landesrechnungshof zusammensetzt, organisiert und wie seine Kollegialorgane entscheiden.

Landeshaushaltsordnung

Die Landeshaushaltsordnung hält in den §§ 88 ff. die Aufgaben des Landesrechnungshofs und die Prüfungsmodalitäten fest. Zudem definiert sie, wann er seine Prüfungsergebnisse an das Parlament und die Öffentlichkeit berichtet.