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Sollten Sie Anregungen oder Hinweise für die staatliche Finanzkontrolle in Nordrhein-Westfalen haben, zum Beispiel, weil Sie konkrete Missstände vermuten, kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt.

Die Zuständigkeit des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen erstreckt sich dabei im Wesentlichen auf die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Nordrhein-Westfalen und nicht auf die Kommunen.

Als unabhängiges Organ der externen Finanzkontrolle freuen wir uns über Ihre Hinweise, die auch dazu führen können, Prüfungshandlungen anzustoßen. Allerdings müssen wir darauf aufmerksam machen, dass der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen seine Prüfungsergebnisse aufgrund der einschlägigen Vorschriften zunächst nur den geprüften Stellen mitteilen darf.

Daher kann der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen Sie nicht über Prüfungshandlungen und Prüfungsergebnisse unterrichten, auch wenn Sie hierzu den Anstoß gegeben haben.

Eine Auswahl seiner Prüfungen veröffentlicht der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen in Jahresberichten, Beratungsberichten, Sonderberichten oder weiteren Veröffentlichungen. Diese finden Sie in unserer Rubrik Veröffentlichungen.