Der Landesrechnungshof, selbstständig und nur dem Gesetz unterworfen

Er führt seine Aufgaben neutral, unparteiisch und im Interesse der Öffentlichkeit aus. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger sowie für eine effektive Verwaltung des Staates.

Der Landesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Mit seinen Jahres- und Sonderberichten schafft er die Grundlage für das parlamentarische Verfahren zur Entlastung der Landesregierung. Gleichzeitig macht er für die Bürgerinnen und Bürger transparent, was mit ihren Steuern und sonstigen Abgaben in Nordrhein-Westfalen geschieht.

Im Behördenaufbau steht der Landesrechnungshof auf derselben Stufe wie die Landesregierung und die einzelnen Landesministerien. Er ist von diesen unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen. Gleiches gilt auch im Verhältnis zum Parlament. Der Landesrechnungshof arbeitet diesem zwar zu, ist jedoch kein weisungsgebundenes Hilfsorgan.

Rechtsgrundlagen

Verfassung NRW

Die Artikel 86 und 87 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen definieren die verfassungsrechtliche Stellung des Landesrechnungshofs.

Landesrechnungshofgesetz

Das Gesetz über den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen definiert unter anderem wie sich der Landesrechnungshof zusammensetzt, organisiert und wie seine Kollegialorgane entscheiden.

Landeshaushaltsordnung

Die Landeshaushaltsordnung hält in den §§ 88 ff. die Aufgaben des Landesrechnungshofs und die Prüfungsmodalitäten fest. Zudem definiert sie, wann er seine Prüfungsergebnisse an das Parlament und die Öffentlichkeit berichtet.

Unter dem Blickwinkel der Gewaltenteilung lässt sich der Landesrechnungshof weder einer der drei klassischen Staatsgewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – zuordnen noch stellt er eine „vierte Gewalt“ dar. Vielmehr nimmt er als neutrales Gegengewicht zum parlamentarischen Regierungssystem eine Sonderstellung im Dienste der Gewaltentrennung und Gewaltenkontrolle wahr.

Neuigkeiten aus dem „Hof“

Tagesveranstaltung zur Arbeitswelt 4.0 am 2. Februar 2023

Digitale Werkzeuge, die Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen sowie eine passende Gebäudekonzeption sind zentrale Elemente der Arbeitswelt 4.0. Die Veränderung der Arbeitswelt beschäftigt den nordrhein-westfälischen Landesrechnungshof – ebenso wie andere Rechnungshöfe – in unterschiedlichsten Bereichen und Ausprägungen.

Frau Prof. Dr. Brigitte Mandt, Präsidentin des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen, hatte zu der Tagesveranstaltung „Neue Arbeitswelt 4.0 für den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen“ am 02.02.2023 eingeladen. Rund 60 Personen waren ihrer Einladung gefolgt, allen voran Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe der Bundesländer und das Deutsche Mitglied – zugleich der ehemalige Präsident – des Europäischen Rechnungshofs. Der Bundesrechnungshof und der Rechnungshof Österreich entsandten ebenfalls Vertreterinnen. Für den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen nahmen u. a. dessen Mitglieder, die Leitungen der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter und der Präsidialabteilung und die Interessenvertretungen teil.

Vorträge, der Austausch in Kleingruppen sowie die gemeinsame Diskussion dienten der Inspiration. Im Fokus stand dabei insbesondere die Fragestellung, was zu der eigenen Behörde passt, um in dem Spannungsfeld zwischen arbeitnehmerischen Freiheiten, arbeitgeberischer Kontrolle und den bestmöglichen Leistungen in einer effizienten und effektiven externen Finanzkontrolle die optimale Kombination zu finden.

Tagungsmappe einer Veranstaltung und Hände, die ein Handy halten.

Dem Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen ist es ein zentrales Anliegen, die Vorteile der Digitalisierung auszuschöpfen und mithilfe moderner Ausstattung und flexiblen, zeit- und ortsunabhängigen Arbeitsbedingungen als attraktiver Arbeitgeber aufzutreten. Gleichwohl betonte die Präsidentin im Rahmen ihrer Begrüßung: „Der persönliche Austausch und echte Begegnungen lassen sich nicht ersetzen. Denn direkte persönliche Kommunikation und Interaktion inspirieren zu neuen Ideen, helfen kreativ zu sein und sorgen für produktivere Ergebnisse.“

Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch der Ersatz-Neubau für den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen vorgestellt, dessen Konzeption bereits die veränderten Anforderungen der Nutzung berücksichtigt. „Moderne Arbeitswelten müssen so ausgestaltet sein, dass sie die Mitarbeitenden bei den verschiedenen Tätigkeiten unterstützen – oder besser noch – fördern,“ so Frau Prof. Dr. Brigitte Mandt.