Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (LRH) legt dem Landtag gemäß Art. 86 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung NRW i. V. m. § 97 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung seinen Jahresbericht über das Ergebnis seiner Prüfungen im Geschäftsjahr 2010 vor. Der Bericht wird auch der Landesregierung zugeleitet. Als Grundlage für die Entlastung der Landesregierung sind
zusammengefasst worden.
Aufgrund der erst am 18.05.2011 erfolgten Verabschiedung des Landeshaushalts für das Jahr 2011 hat der LRH beschlossen, seine Stellungnahme zur Haushaltslage in einem Band 2 zu veröffentlichen.
Der gesamte Jahresbericht ist verfügbar als
Band 1, PDF-Dokument (2,46 MB)