Sollten Sie an weiteren Informationen über die staatliche Finanzkontrolle im Lande Nordrhein-Westfalen interessiert sein, so können Sie Ihre Wünsche an folgende Adresse richten
Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
Konrad-Adenauer-Platz 13
40210 Düsseldorf
Telefon: (0211) 3896-0
Telefax: (0211) 3896-367
eMail: poststelle@lrh.nrw.de
(eMail-Adresse nicht für Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur)
Sollten Sie Anregungen oder Hinweise für die staatliche Finanzkontrolle in Nordrhein-Westfalen haben, etwa weil Sie konkrete Missstände vermuten, so können Sie uns gleichfalls unter der o. b. Anschrift erreichen. Allerdings erstreckt sich die Zuständigkeit des LRH im Wesentlichen auf die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Nordrhein-Westfalen. Außerdem müssen wir darauf aufmerksam machen, dass der LRH seine Prüfungsergebnisse auf Grund der einschlägigen Vorschriften nur den geprüften und ggf. bestimmten anderen Stellen mitteilt. Dritte werden über Prüfungsergebnisse selbst dann nicht unterrichtet, wenn sie den Anstoß zu Prüfungshandlungen gegeben haben.
Etwas anderes gilt für solche Prüfungsergebnisse, die wegen ihrer Bedeutung in dem Jahresbericht (§ 97 LHO) oder in einem Sonderbericht (§ 99 LHO) an den Landtag herangetragen und damit öffentlich zugänglich gemacht werden; diese Prüfungsergebnisse können in dem dort dargestellten Umfang auch interessierten Dritten mitgeteilt werden.