Das am 01. 03. 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) normiert in § 16 eine Anzeigepflicht für die Vergabe von Aufträgen und für Vermögensveräußerungen. Darin heißt es:
„Stellen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 7 zeigen die Vergabe von Aufträgen, deren Wert 200.000,- € übersteigt und die keine Inhousegeschäfte darstellen, den für sie zuständigen Prüfeinrichtungen, der Gemeindeprüfungsanstalt für alle im kommunalen Bereich oder dem Landesrechnungshof für alle im Landesbereich erfolgten Vergaben, an. Das gleiche gilt für Vermögensveräußerungen. Hierzu sind eine Liste der Angebote aller Bieterinnen und Bieter sowie Bewerberinnen und Bewerber mit Namen und Preis sowie die Auswahlentscheidung einschließlich Begründung beizufügen.“
Stellen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 7 KorruptionsbG sind:
Nr. 1:
die Behörden, Einrichtungen, Landesbetriebe und Sondervermögen des Landes; soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen auch der Landesrechnungshof, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und die Organe der Rechtspflege (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Vollzugsanstalten und Gnadenstellen),
Nr. 2:
die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstellten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
Nr. 7:
die juristischen Personen und Personenvereinigungen, bei denen die absolute Mehrheit der Anteile oder die absolute Mehrheit der Stimmen den öffentlichen Stellen zusteht oder deren Finanzierung zum überwiegenden Teil durch Zuwendungen solcher Stellen erfolgt.
Formulare für die Anzeigen nach § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes finden Sie hier.
Als Ansprechpartner für Anzeigen nach § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes stehen Ihnen zur Verfügung:
Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
– Prüfungsgebiet III C –
Herr Peter Siebers

Tel.: 0211 3896-297
oder
Herr Arno Blümke

Tel.: 0211 3896-389
oder
Geschäftsstelle: Herr Dirk Hackbarth

Tel.: 0211 3896-296
Die angegebene E-Mail-Adresse ist nicht für Anzeigen nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz bestimmt.